In einer
kanadischen Untersuchung
konnten pro Teilnehmer im
Jahr durchschnittlich 71
Geschenke und Gegengeschenke
festgestellt werden. Die
niedrigste Zahl lag bei 12,
die höchste bei 202. Obwohl
Schenken ein beträchtlicher
Wirtschaftsfaktor ist und die
Gedanken vieler in den Wochen
vor Weihnachten beherrscht,
hat sich die Psychologie
bisher wenig mit den
Hintergründen und
unbewußten seelischen
Bedürfnisse befaßt, die uns
dazu bringen, rund 5 Prozent
unseres Geldes, das für
Konsumausgaben zur Verfügung
steht, in Geschenke
umzusetzen.
Geschenke
sind Beziehungskitt.
"Kleine Geschenke
erhalten die
Freundschaft", sagt das
Sprichwort. Freunde machen
sich Geschenke aber
Geschenke machen auch
Freunde. Gegenüber anderen
Formen des Austauschs von
Waren zeigen Geschenke drei
Besonderheiten:
- Sie
gelten als freiwillige
Gaben. Sie können
zumindest juristisch
nicht eingefordert
werden. Das unterscheidet
sie vom ökonomischen
Warenaustausch, wo es
infolge der Bezahlung zu
einem Kaufvertrag kommt.
- Sie
enthalten ein Element des
Überflüssigen.
Meist werden Dinge nicht
geschenkt, um für den
Empfänger nützlich zu
sein. Es geht mehr um die
symbolische Geste, der
Spender möchte dem
Empfänger eine Freude
bereiten.
- Ihr
Nutzen liegt im Schaffen
und Bekräftigen
persönlicher Beziehungen.
Ein Geschenk soll
freundschaftliche
Gefühle erzeugen, und
wenn das nicht gelingt,
hat es seinen Zweck
verfehlt.
Alle drei
Merkmale haben ihre
Schattenseiten. Die Freiwilligkeit
bezieht sich meist nur auf
die erste Gabe. Ein Mann hat
eine Frau kennengelernt und
schenkt ihr zum ersten
Rendezvous eine Rose. Dieses
Geschenk verlangt
Dankbarkeit, fordert zum
Gegengeschenk auf zum
Beispiel der Einladung, die
Nacht bei ihr zu verbringen.
Für die Nacht und das
Frühstück am Morgen bedankt
er sich demnächst mit einem
ganzen Strauß. Wenn alles
gut geht, setzt sich diese
Reihe fort bis zur silbernen
und goldenen Hochzeit. In der
Tat bestätigen Forschungen,
das die übergroße Mehrheit
von Gaben erwartete
Pflichtgeschenke sind, die
als Gegengabe oder zu
traditionellen Anlässen wie
Weihnachten und Geburtstag
überreicht werden. Der
spontane, überraschende
Blumenstrauß ist eine
seltene Ausnahme.
Ob eine
Gabe überflüssig
ist oder nicht diese
Entscheidung liegt häufig im
Auge des Betrachters. Bei
Schwiegermamas
selbstgehäkeltem Deckchen
zählt für das junge Paar
vielleicht nur die
symbolische Geste sie
lassen das Präsent schon am
nächsten Morgen im
Wäscheschrank verschwinden.
Schwiegermama glaubt dagegen,
daß sie ihren Lieben den
Kauf einer neuen Tischdecke
ersparte. Die Beschenkten
werden ihr die Illusion nicht
nehmen und rechtzeitig vor
dem nächsten Besuch das
Häkeldeckchen aus dem
untersten Schrankfach
hervorkramen und auf den
Kaffeetisch legen.
Die
Nützlichkeit beim Bekräftigen
persönlicher Beziehungen
ist manchmal ganz wörtlich
zu nehmen. Dazu eine kleine
Geschichte, die auf Wahrheit
beruht: Eine gute Bekannte,
die im Hauptbüro einer
kommunalen Wohnungsverwaltung
arbeitet, kommt jedes Jahr am
letzten Arbeitstag vor
Weihnachten mit ein, zwei
Flaschen Sekt, einer
ledergebundenen Briefmappe,
einem Bildband oder
vergleichbaren Gaben nach
Haus. Es handelt sich
keineswegs um Präsente der
Firma. Nein, es sind vielmehr
Abfallprodukte vom
Geschenktisch Ihres Chefs;
denn kurz vor dem Fest
treffen jedes Jahr Abgesandte
von den zahlreichen
Handwerksbetrieben der
Umgebung ein, um ihm, der in
der Wohnungsverwaltung über
die Vergabe von Sanierungs-
und Reparatur-Großaufträgen
entscheidet, den Dank für
die gute Zusammenarbeit
und/oder die Hoffnung auf
zukünftige Zusammenarbeit
auszusprechen. Was der Chef
nicht selbst wegschaffen und
verbrauchen kann, verteilt er
an seine Mitarbeiter(innen)
und erweist sich so als
großzügiger Vorgesetzter.
Diese Gabe
sind echte Geschenke. Sie
erfolgen freiwillig, ohne
daß die Gegenleistung
unmittelbar eingefordert
werden kann. Ob der Chef sich
mit der Floskel "Das war
doch nicht nötig!"
gegen die Übernahme einer
moralischen Verpflichtung mit
der Annahme der Geschenke
gewehrt hat, wissen wir
nicht. Auf jeden Fall darf
der Schenkende eine lohnende
Gegengabe erwarten. Auf einer
Preisliste, die den Mietern
anläßlich einer
Badmodernisierung überreicht
wurde, wurde beispielsweise
für das Anbringen einer
verchromten
Einhebelduscharmatur mit
Abzweig zur Badewanne ein
Preis von DM 1 950,-
kalkuliert, umgelegt auf die
Miete zu monatlich DM 17,88.
Wir haben eine gleichwertige
Armatur im Baumarkt gekauft
und selbst montiert; das
kostete DM 173,-, also
weniger als zehn Prozent. Wer
einmal die Gewinnspanne für
einen solchen Auftrag für
nur eine Straße von fünfzig
Häusern zu je fünfzehn
Mietparteien ausrechnet, wird
zugeben, daß die jährliche
Sektlieferung zu Weihnachten
als Dank an den Auftraggeber
in der Bilanz des
Klempnereibetriebes
prozentual nicht einmal den
Umfang von Peanuts erreicht.
Niemand
sollte glauben, daß nur bei
Bestechung oder dem Erpressen
von Geschenken
Nützlichkeitserwägungen
eine Rolle spielen. Im
Gegenteil, sogar das
Bürgerliche Gesetzbuch
regelt einklagbar, daß der
Grundsatz "Geschenkt ist
geschenkt" unter
bestimmten Bedingungen
widerrufen werden kann.
Haben Ihnen Ihre Eltern
beispielsweise ihr
Ferienhäuschen auf Sylt
geschenkt, weil ihnen die
Reise dorthin zu mühselig
geworden ist, so behalten sie
zehn Jahre lang das Recht,
ihr Geschenk
zurückzufordern, wenn sie in
eine unverschuldete Notlage
geraten (§ 528 BGB).
Lebenslang kann die Schenkung
wegen "grobem
Undank" widerrufen
werden (§ 516 BGB). Das
zeigt, das nach allgemeiner
Rechtsauffassung die Annahme
von Geschenken eine
Dankbarkeitspflicht nach sich
zieht.
Werfen wir
zum Abschluß einen Blick auf
vier Formen des Gebens, die
zwar dem Schenken ähnlich,
aber nicht mit ihm zu
verwechseln sind:
Opfern.
Der Römer Ovid schrieb:
"Geschenke bestechen,
glaub mir, Menschen und
Götter." Opfer sollten
Götter versöhnen und sie zu
einer Gegengabe veranlassen.
In der christlichen Religion
spielte aber auch das Motiv
des Dankens für die
Schöpfung mit.
Almosen.
Die Beziehung zwischen Geber
und Bettler dauert meist
nicht länger als eine
Viertelminute. In südlichen
Ländern gibt es den
institutionalisierten Bettler
mit festem Standplatz, der
seine Spender nach einiger
Zeit persönlich kennt. Bei
uns erfolgt Betteln eher
anonym, in demütiger Haltung
mit passivem Abwarten.
Aktives Betteln, in
Mittelmeerländern schon
lange üblich, gewinnt aber
bei uns an Bedeutung.
Entsprechend unserer
deutschen Mentalität geben
wir lieber, wenn eine
Gegenleistung erfolgt
Obdachlosenzeitungen verkauft
oder klein musikalische
Darbietungen geboten werden.
Spenden.
Der Geldwert dieser Almosen
ist höher, erfolgt meist an
eine Institution und es geht
dem ein längerer bewußter
Entscheidungsprozeß voraus.
Wieviel wir Deutschen
spenden, ist nicht genau
bekannt. Nach Schätzungen
liegt das Spendenaufkommen
der Deutschen für karitative
Zwecke in den 90 Jahren bei 4
bis 4,5 Milliarden Mark.
Trinkgelder.
Es ist neben Anerkennung
einer Leistung auch Ausdruck
einer positiv erlebten
Beziehung zwischen Kunde und
Dienstleister. In der Praxis
wird dieses Prinzip häufig
unterlaufen, weil längst aus
der individuellen Gabe eine
Art Gewohnheitsrecht geworden
ist. So wie in Kalifornien
vom Leiter einer Ausflugstour
genau der Prozentsatz vom
Preis genannt wurde, der auf
dem Kreditkarten-Coupon als
Trinkgeld einzutragen ist.
1995 hat der ADAC für
wichtige Urlaubsländer
Trnkgeldregeln
zusammengestellt. So ist es
etwa in Frankreich,
Griechenland und Spanien
unüblich, dem Friseur ein
Trinkgeld zu geben, in der
Schweiz, Österreich und
Großbritannien werden
mindestens zehn Prozent des
Preises erwartet. Dem
türkischen und
französischen Taxifahrer
braucht man nichts zu geben,
in allen übrigen
aufgelisteten Ländern ist
die Weigerung, ein Trinkgeld
zu geben, Ausdruck der
Unverfrorenheit oder der
Unzufriedenheit oder
bestenfalls der Unkenntnis.
Nach einer Allensbach-Umfrage
vom Januar 1986 gaben im
Westen Deutschlands 83
Prozent der Befragten bei
mindestens einem Anlaß
Trinkgeld. 72 Prozent gaben
dem Kellner oder der
Bedienung im Restaurant
Trinkgeld, 60 Prozent dem
Friseur oder der Friseuse, 39
Prozent dem Personal im
Krankenhaus, 35 Prozent dem
Taxifahrer, 30 Prozent dem
Zimmermädchen, 28 Prozent
dem Handwerker oder dem
Angestellten einer
Transportfirma, wenn er
größere Gegenstände
auslieferte, 27 Prozent der
Toilettenfrau und 26 Prozent
dem Briefträger, wenn er die
Post direkt abgab.
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(Originalausgabe 1925).
Schmied,
Gerhard u.a.: Schenken.
Probleme der Definition,
Festlegung und
Grenzphänomene. In Ethik und
Sozialwissenschaften, 1998,
Heft 3.
