Kein moralischer Begriff hat in der
Gegenwart einen solch starken politischen Einfluß
gewonnen wie der Begriff der sozialen Gerechtigkeit.
Mit ihm haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen die
letzte Bundestagswahl gewonnen und eine Serie
nachfolgender Landtagswahlen verloren. Dabei sind die
Vorstellungen, was gerecht ist, sehr unterschiedlich.
Die Wirtschaft argumentiert, daß Gerechtigkeit für
alle nur möglich ist, wenn Unternehmen von der
Abgabenlast entlastet werden. Wenigverdiener fordern
dagegen einen größeren Anteil am Kuchen unseres
wirtschaftlichen Reichtums und argumentieren, daß so
die Konsumtion und damit die Wirtschaft angekurbelt
werde. In der Gesundheitsreform fordern Ärzte mehr
Geld, Kassen und Patienten wollen hingegen weniger
zahlen. In der Rentendebatte wollen die Senioren ihre
Renten wachsen sehen, die Arbeitenden wollen dagegen
weniger in die Rentenkassen einzahlen.
Als einziger gemeinsamer Nenner der
sozialen Gerechtigkeit schält sich heraus: Wenn ich
mehr abgeben muß, ist es ungerecht. Wenn ich weniger
abgeben muß und mehr erhalte, fühle ich mich
gerecht behandelt.
Wenn aber alle in dieser Weise
gerecht behandelt werden wollen: Wer zahlt dann in
Zukunft, was jeder von uns an Abgaben einsparen will?
Diese Frage macht deutlich, in
welcher Sackgassen wir uns befinden. Wir sagen
Gerechtigkeit und meinen damit, alles was uns
persönlich nützt. Da wir in einer Zeit des
Individualismus leben, benutzen wir auch einen
individualistischen Gerechtigkeitsbegriff. Der ist
keineswegs selbstverständlich. Das frühe
Christentum und die sozialistische Bewegung kämpften
einst um Gerechtigkeit für große Menschengruppen
und nahmen dabei Ungerechtigkeiten gegen einzelne in
Kauf. "Gerechtigkeit" war immer ein Ideal,
dem man sich durch bestimmte politische und
wirtschaftliche Maßnahmen annähern wollte. Erreicht
wurde sie nirgends.
Woran liegt das? Und weshalb
stellen wir das Ideal der Gerechtigkeit so hoch, das
wir es als obersten Maßstab unserer Gesellschaft
anerkennen?
Hinter dem Wunsch nach
Gerechtigkeit steht ein tief in uns verankertes
moralisches Grundprinzip die Gegenseitigkeit,
ausgedrückt in dem Sprichwort "Wie du mir, so
ich dir". Ethiker benutzen dafür den
Fachbegriff Reziprozität (von reziprok
wechselseitig, gegenseitig), um ihn als Moralbegriff
von umgangssprachlichen Verwendungen des Wortes zu
unterscheiden. Andere moralische Werte, wie etwa die
zehn Gebote, sind erst möglich, wenn das Prinzip der
Gegenseitigkeit verwirklicht ist. Gegenseitigkeit
heißt nicht unbedingt Gleichheit, sondern ist auch
bei unterschiedlichen sozialen Rollen möglich.
Eltern sorgen zum Beispiel finanziell für ihr Kind,
während das Kind die empfangenen Leistungen nie
zurückzahlt. Trotzdem haben die Eltern das Gefühl,
das Gegenseitigkeit vorhanden ist, wenn sich das Kind
mit Gehorsam, Liebe, Fleiß und ähnlichen
nichtmateriellen Leistungen revanchiert.
Diese Gegenseitigkeit ist die
Grundlage aller Moral. Das Gebot "Du sollst
nicht töten" ist nur realistisch und gerecht,
weil es dem Einzelnen nicht nur ein Tötungsverbot,
sondern zugleich einen Schutz vor dem Getötetwerden
durch andere bietet. Ähnlich das Gebot "Du
sollst nicht stehlen": es schützt nicht nur
fremdes Eigentum, sondern auch das eigene. Wer die
Gebote übertritt, wird deshalb auch im Namen der
gesamten Gemeinschaft bestraft.
Das Ideal der Gerechtigkeit hält
uns an, im Alltag auf Fairneß zu achten. Wenn ich
etwas geben, muß ich dafür etwas bekommen und
umgekehrt. Bis hierhin ist die Angelegenheit sehr
einfach, beinahe banal. Wollen wir aber im Konkreten
wissen, was gerecht ist, beginnen die
Schwierigkeiten. Schon der altgriechische Philosoph
Aristoteles wußte, daß es verschiedene Arten von
Gerechtigkeit gibt. In modernen Worten ausgedrückt
sind das:
- Verteilungsgerechtigkeit:
sie ist verwirklicht, wenn alle den gleichen
Anteil am gesellschaftlichen Reichtum
erhalten und die Unterschiede von arm und
reich verschwinden. Eine noch stärkere Form
als die unterschiedslose Gleichheit ist die Bedürfnisgerechtigkeit.
Sie besagt: Wer objektiv einen höheren
Bedarf hat, muß mehr bekommen. Familien mit
vielen Kindern sollten danach mehr erhalten
als solche mit weniger Kindern oder Singles.
- Leistungsgerechtigkeit:
sie ist verwirklicht, wenn jeder seinen
Anteil am gesellschaftlichen Reichtum nach
seinen Leistungen enthält. Was das heißt,
darüber gibt es unterschiedliche
Auffassungen. Sollen Unterschiede nur
hinsichtlich der tatsächlichen
Arbeitsleistung gemacht werden? Dann müßten
zum Beispiel alle Musiker, die zwei Stunden
öffentlich musizieren und dafür 200 Stunden
proben, das gleiche Honorar bekommen. Oder
sollen Begabungsunterschiede berücksichtigt
werden? Dann bekommt ein Pavarotti mehr als
das Tausendfache von dem, was der Tenor eines
Provinztheaters verdient.
- Politische
Gerechtigkeit: Sie beinhaltet zunächst,
daß niemand wegen seiner Weltanschauung,
seines Geschlechts, seiner Rasse oder
Nationalität benachteiligt werden darf. Dem
werden die meisten zustimmen. Heikler ist die
Frage, ob Nichtarbeitende gegenüber
Arbeitenden benachteiligt werden dürfen. Das
sind nicht nur die Arbeitslosen. Sondern auch
Rentner und Kinder.
- Korrektive
Gerechtigkeit: Sie umfaßt die Gleichheit
der Bürger vor dem Gesetz. Sie ist zwar
durch das Grundgesetz gesichert, aber in der
Praxis kann sich der Reiche bessere und
motiviertere Anwälte leisten als der
Sozialhilfeempfänger, der bei einem
Rechtsstreit Beihilfen beantragen muß und
seinem Anwalt daher nur das Minimalhonorar
zahlen kann.
Alle vier Arten von Gerechtigkeit
sind Teile der sozialen Gerechtigkeit. Das Problem:
es ist prinzipiell nicht möglich, alle
Gerechtigkeiten zugleich zu verwirklichen. Bekommen
alle das gleiche, können Leistungsunterschiede nicht
belohnt werden. Soll Leistung gefördert werden, muß
man Ungleichheiten der Einkommen in Kauf nehmen. Im
Laufe der Geschichte hat sich daher ein Kompromiß
herausgebildet. Es wird zwar im Prinzip nach der
Leistung bezahlt, aber
- die Erfolgreicheren haben
höhere Steuersätze zu entrichten als die
weniger Verdienenden
(Verteilungsgerechtigkeit)
- es müssen Abgaben für
Benachteiligte (bei uns besonders für
Nichtarbeitende) entrichtet werden
(politische Gerechtigkeit)
- dabei entstehende extreme
Ungerechtigkeiten können auf dem Klageweg
korrigiert werden (korrektive Gerechtigkeit).
Einzelne Bereiche der Gesellschaft
bevorzugen mal die eine, mal die andere Form der
Gerechtigkeit:
- Innerhalb der Familie herrscht
hauptsächlich Bedürfnisgerechtigkeit. Ein
Kind wird versorgt, obwohl es kein Geld
verdient. Ein typischer Streitpunkt in diesem
Zusammenhang: Wieviel ist die Arbeit der
Hausfrau wert, die vom Einkommen des
Ehemannes mitlebt?
- Das Leistungsprinzip herrscht
in Betrieben und auf anderen Arbeitsstellen
vor. Es wird nach der Arbeitsleistung
bezahlt, nicht nach der Bedürftigkeit.
Manchmal wird die Leistungsgerechtigkeit
durch Gleichheitsprinzipien überlagert, zum
Beispiel bei leistungsunabhängigen
Grundlöhnen oder wenn man allein wegen
seines Dienstalters in eine höhere
Gehaltsgruppe aufrückt.
- Das Gleichheitsprinzip ist bei
uns ein Korrektiv auf der kommunalen und
staatlichen Ebene. Durch Umverteilungen über
Steuern und andere Abgaben werden diejenigen
versorgt, die ihr Einkommen nicht durch
Arbeitsleistung erwirtschaften können. Dazu
gehören Krankengeld, Ausbildungskosten,
Renten, Sozialhilfe und ähnliches.
- Auch zwischen den Nationen
herrschen Unterschiede. Bekanntlich sind die
Ostdeutschen mehr auf Gleichheit eingestellt
als die Westdeutschen. Aber die Skandinavier
sind noch egalitärer als die Deutschen,
während wir wiederum egalitärer als die
US-Amerikaner sind.
Die Diskussion um soziale
Gerechtigkeit gewinnt an Schärfe, wenn
gesellschaftliche Veränderungen (hohe
Arbeitslosigkeit, Kosten des Aufbau Ost, mehr
Rentner, weniger Kinder) eine andere Verteilung des
gesellschaftlichen Reichtums erfordern und das
Wachstum der Wirtschaft so gering ist, daß das Geld
dafür nur durch Umverteilung aufzubringen ist, nicht
durch Erschließen neuer Einnahmequellen. Der Streit
zwischen den politischen Fraktionen beschränkt sich
daher im wesentlichen auf die Frage, wer stärker zur
Kasse gebeten werden soll: die Rentner, die
arbeitenden Beitragszahler, die Arbeitslosen, die
Unternehmer?
Am meisten leidet die öffentliche
Debatte unter Scheuklappen, die sich daraus ergeben,
daß einzelne Gerechtigkeitsfragen isoliert
diskutiert werden. Dafür liefert die Rentendebatte
ein typisches Beispiel. Wir hören häufig den Satz:
In dreißig Jahren muß ein Arbeiter einen Rentner
ernähren. Wie kann man dem abhelfen? Heraufsetzen
des Rentenalters auf 70 Jahre? Dadurch würden aber
nicht mehr Arbeitsplätze entstehen. Es würde also
nur bedeuten, daß der eine Arbeiter in dreißig
Jahren statt eines Rentners einen Arbeitslosen
ernährt. Herabsetzen des Rentenalters auf 60 Jahre,
wie von der Gewerkschaft gefordert? Dann würden die
verbleibenden Arbeiter weniger Arbeitslose, dafür
aber mehr Rentner ernähren. Der entscheidende
Faktor, auf den es aber ankäme, um die Kosten zu
senken das Verhältnis von Arbeitenden zu
Nichtarbeitenden läßt sich durch
Veränderungen des Rentenalters überhaupt nicht
beeinflussen.
Man kann aber noch weiter gehen.
Die Tatsache, daß es immer mehr Rentner geben wird,
hat hauptsächlich zwei Ursachen.
- Viele von uns leben
gesundheitsbewußter als unsere Eltern und
nutzen die medizinische Vorsorge. Ergebnis:
die Lebenserwartung steigt und damit der
Anteil der Rentner an der Bevölkerung.
- Wir setzen immer
weniger Kinder in die Welt. Dadurch wird der
Anteil der Älteren an der Bevölkerung
überproportional groß. Statt Geld für die
Reproduktion der Generation auszugeben, die
später mal unsere Rente erwirtschaften soll,
geben wir es lieber für uns selbst aus. Die
Investition in Kinder, die wir heute
einsparen, wird sich später in der
Rentenhöhe bemerkbar machen.
Daraus könnte man folgern, daß
ein Sinken der staatlichen Rente und eine Forderung
nach privater Vorsorge durchaus gerecht ist. Was wir
an unseren nicht geborenen Kindern sparen und uns
durch gesundes Leben an zusätzlichen Jahren leisten,
müssen wir gerechterweise selbst finanzieren. Die
Ungerechtigkeit liegt im Detail. Wer als Single keine
Kinder hat, lebt besser als Familien mit vier
Kindern, deren Nachwuchs gemeinschaftlich die Rente
für den Single mit erarbeiten wird. Der Single kann
vielleicht für sich in Anspruch nehmen, daß er
einen 60-Stunden-Wochen-Job leistet und auch durch
seinen Konsum die Wirtschaft stärker ankurbelt als
ein Mitglied einer Familie.
Die Schlußfolgerung: Eine soziale
Gerechtigkeit für alle wird es nicht geben.
Vielleicht müssen wir uns allmählich an den
Gedanken gewöhnen, daß ein gewisses Maß an
Ungerechtigkeit zum Leben gehört. Die Politik hat
jedoch die Aufgabe, Gerechtigkeitsprinzipien, die
sich in Gesetzen niederschlagen, rechtzeitig an
veränderte Bedingungen anzupassen. Und aufzupassen,
daß es dabei keine Gewinner und Verlierer gibt,
sondern alle sowohl Vorteile als auch Belastungen
erleben. Daß nicht nur diejenigen die Kosten der
Umverteilung bezahlen, die sich schlechter wehren
können als die wirtschaftlich Mächtigen. Das ist
nur zu erreichen, wenn
- alle vier Arten der
Gerechtigkeit etwa gleich stark zur Anwendung
kommen,
- langfristige Auswirkungen von
Umverteilungen berücksichtigt werden,
- sich niemand einfach über die
Gruppen ohne eigene Lobby (Kinder) hinweg
setzt.
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